Ab heute gilt nun auch Punkt 2 der neuen Regelungen für den Betrieb von „Drohnen“. Der Kenntnisnachweis nach § 21a Abs. 4 Satz 3 Nr. 2 LuftVO ist nun vorgeschrieben. „Klare Regeln für Betrieb von Drohnen, Kenntnissnachweis nun erforderlich.“ weiterlesen