Klare Regeln für Betrieb von Drohnen, Kenntnissnachweis nun erforderlich.

Ab heute gilt nun auch Punkt 2 der neuen Regelungen für den Betrieb von „Drohnen“. Der Kenntnisnachweis  nach § 21a Abs. 4 Satz 3 Nr. 2 LuftVO ist nun vorgeschrieben. Wir haben unseren „Drohnenführerschein“ wie er manchmal auch inoffiziell genannt wird, rechtzeitig zusammen mit unserem Partner ibs-luftbild.de, bei der KopterZentrale in Hannover erlangt.

Weitere Informationen erhaltet Ihr hier:

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LR/151108-drohnen.html