Drohnen-Kennzeichnung

Mit der neuen Luft-Verordnung vom 7. April 2017 sind ab 1. Oktober 2017 alle unbemannten Luftfahrtsysteme ab 250 gr. Abfluggewicht mit einer feuerfesten Plakette zu kennzeichnen, auf der Name und Anschrift des Benutzers eingetragen sind.

“ Flugmodelle und unbemannte Luftfahrtsysteme mit jeweils einer Startmasse von mehr als 0,25 Kilogramm, unbemannte Ballone und Drachen mit jeweils einer Startmasse von mehr als 5 Kilogramm sowie Flugkörper mit Eigenantrieb müssen an sichtbarer Stelle den Namen und die Anschrift des Eigentümers in dauerhafter und feuerfester Beschriftung führen. „

Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten, Artikel 1 – Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung – Absatz 3

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Material: Eloxiertes Aluminium in diversen Farben und Größen.
Beispielgröße: 18mm x 7mm x 1,5mm (Passend für DJI Mavic Air)